Vor rund 24 Jahren gab es die «Vorortskonferenz», zu welcher die Gemeinden Aesch, Allschwil, Arlesheim, Biel-Benken, Binningen, Birsfelden, Bottmingen, Dornach, Ettingen, Münchenstein, Muttenz, Oberwil, Pfeffingen, Therwil, Reinach und Schönenbuch gehörten.
Die Gemeinden der «VOK» hatten sich damals dazu verpflichtet, CHF 5.00 pro Einwohner/Jahr an die Kultur in Basel-Stadt zu zahlen, da die Einwohnenden dieser Gemeinden das vielfältige Kulturangebot in der Stadt konsumieren.
Die «VOK» wurde dann per Herbst 2013 aufgelöst und die Gemeinden standen kurzzeitig wieder alleine da. Die Verpflichtung des «Kulturbeitrags» wurde aber immer noch gelebt.
Anfang 2014 wurde die Plattform Leimental ins Leben gerufen, zu welcher die Gemeinden Allschwil, Binningen, Biel-Benken, Bottmingen, Burg i.L., Ettingen, Oberwil, Therwil und Schönenbuch gehörten.
Diese Gemeinden haben sich ebenfalls dafür ausgesprochen, im Bereich Kulturfonds Leimental wieder zusammenzuarbeiten.
Der ursprünglich vereinbarte «Kulturbeitrag» pro Einwohner/Jahr hatte auch hier seine Gültigkeit und es wurden Richtlinien erarbeitet, wie die Kulturgelder zu verteilen sind.
Die Gelder sollten hauptsächlich und mehrheitlich nach Basel fliessen, aber auch regionale Angebote die das Leimental verbinden sollen berücksichtigt werden.
Im Juni 2020 wurde der Verein Region Leimental plus gegründet und löste die Plattform Leimental ab.
Dem Gremium «Kulturpool» der RLP war und ist eine Berücksichtigung regionaler Kulturangebote wichtig, da die Identität «ich bin Leimentaler» gefördert werden soll.
Im Jahr 2024 fand dies mit der Unterstützung der Kulturorganisation Leimentale intensiv statt (im Unterwerk Bottmingen fanden diverse Events statt).
In den bestehenden Vergaberichtlinien ist festgehalten, dass kulturelle Angebote unterstützt werden sollen, welche auch mit adäquaten Eintrittspreisen nicht selbsttragend sind (Bsp. Theater, Kunstausstellungen o.ä.). Anlässe der Vereine um Geld für die Vereinskassen zu generieren, werden hingegen nicht unterstützt. Schulische Anlässe werden ebenfalls nicht unterstützt, da diese andere Finanzierungsmöglichkeiten haben.
Gemäss den Richtlinien des Kulturpools sollen in der Regel zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel den Institutionen mehrjährig (3-5 Jahre) zugesprochen werden. Ein Drittel soll für Einzelprojekte/Veranstaltungen eingesetzt werden.
Die Anträge sind jedes Jahr bis 31. Januar einzureichen. Die Vergaben erfolgen jeweils im ersten Quartal des Jahres. An der Beschlussfassung über die Vergaben sind alle Gemeinden vertreten. Mehr zu den Vergaben finden Sie in den downloads oder unten in den Richtlinien.